Infos zum Naturschutz
Der Öjendorfer Park ist als Landschaftsschutzgebiet ausgezeichnet und unter
„Verbote § 5 Abs. 1.1“ ist zu lesen:
(1) Im Landschaftsschutzgebiet ist es verboten,
1. bauliche Anlagen aller Art einschließlich Leitungen zu errichten, zu erweitern oder an den Außenseiten wesentlich zu verändern, auch wenn die Maßnahme keiner baurechtlichen
Genehmigung oder Zustimmung bedarf oder nur vorübergehender Art ist.
Weitere Infos unter: Landschatsrecht Hamburg
Hier geht es zur Schutzgebietskarte
(auf der Karte das Gebiet Öjendorfer Park vergrößern und die Info anklicken)
Des Weiteren steht der Öjendorfer Park unter Denkmalschutz (Gartendenkmal).
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.
Unter folgendem Link bitte den Ordner „Stadtentwicklung“ und auf darauf folgend Ordner „Denkmalschutz“ klicken (Haken nur bei Gartendenkmal setzen und
auf der Karte den Öjendorfer Park suchen).
Geoportal-Hamburg
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